Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
681.11 CH-BL

§ 3b Verordnung für die Berufsbildung - Angebot

Ausbildung in Brückenangeboten - Berufsintegration
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§ 3b Verordnung für die Berufsbildung · Angebot

1. Das Angebot des Zentrums für Berufsintegration umfasst

a. * die Anlauf- und Aufnahmestelle zur Abklärung der Anspruchsberechtigung und Zuweisung an eine Beratungsperson;

b. die Abklärung im Hinblick auf die berufsintegrativen Möglichkeiten;

c. die Beratung und Begleitung (Berufsintegrationscoaching) für die nachhaltige, berufliche Integration;

d. das Case Management zur Koordination des Helfersystems bei Mehrfachproblematik;

e. die Schulung zur Aufarbeitung schulischer Defizite und praktische Hinführung zur Arbeitswelt;

f. * ...

2. Zudem können weitere berufsintegrierende Programme zur Deckung eines spezifischen Bedarfs angeboten werden.

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