681.11
CH-BL
§ 3b Verordnung für die Berufsbildung - Angebot
Ausbildung in Brückenangeboten - Berufsintegration
§ 3b Verordnung für die Berufsbildung · Angebot
1. Das Angebot des Zentrums für Berufsintegration umfasst
a. * die Anlauf- und Aufnahmestelle zur Abklärung der Anspruchsberechtigung und Zuweisung an eine Beratungsperson;
b. die Abklärung im Hinblick auf die berufsintegrativen Möglichkeiten;
c. die Beratung und Begleitung (Berufsintegrationscoaching) für die nachhaltige, berufliche Integration;
d. das Case Management zur Koordination des Helfersystems bei Mehrfachproblematik;
e. die Schulung zur Aufarbeitung schulischer Defizite und praktische Hinführung zur Arbeitswelt;
f. * ...
2. Zudem können weitere berufsintegrierende Programme zur Deckung eines spezifischen Bedarfs angeboten werden.