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681.11 CH-BL

§ 28 Verordnung für die Berufsbildung - Inhalt der internen Evaluation

Ausbildung an den Berufsfachschulen - Qualität und Aufsicht - Qualitätsentwicklung und -sicherung
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§ 28 Verordnung für die Berufsbildung · Inhalt der internen Evaluation

1. Die interne Evaluation auf der Ebene der Schule als Organisation hat zum Ziel, Grundlagen zur Verbesserung der Abläufe, der Strukturen und der Schulkultur zu erhalten und Rechenschaft zu geben. Sie umfasst insbesondere

a. die Überprüfung des Schulprogramms und dessen Realisierung;

b. * ...

c. die im Unterricht erzielten Schulleistungen der Lernenden;

d. die Arbeit der Schulleitung;

e. die Integration der Genderthematik als Querschnittsaufgabe.

2. Die interne Evaluation auf der Ebene des Unterrichts hat zum Ziel, Grundlagen zur Sicherung und Steigerung der Unterrichtsqualität der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer zu erhalten.

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