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681.11 CH-BL

§ 26c Verordnung für die Berufsbildung - Verteilung und Rechenschaft

Ausbildung an den Berufsfachschulen - Schulpool
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§ 26c Verordnung für die Berufsbildung · Verteilung und Rechenschaft

1. Die Schulleitung nimmt die Verteilung des Schulpools vor. Der Konvent ist vorgängig anzuhören.

2. Die Schulleitung legt gegenüber der Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen und dem Schulrat jährlich Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ab.

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