§ 26b Verordnung für die Berufsbildung - Umfang
§ 26b Verordnung für die Berufsbildung · Umfang
1. Der Schulpool der Berufsfachschulen wird durch die Trägerschaft wie folgt ressourciert
a. Sockel für Vollzeitschulen CHF 5000.- und pro Klasse CHF 1'650.-;
b. Sockel für duale Berufsfachschulen CHF 5000.- und pro Klasse CHF 1'150.-;
c. Gesundheitsförderung: Sockel CHF 2'000.- und pro Klasse CHF 300.-;
d. Gesamtstundenplanlegung
1. für 1-9 Klassen 1 Lektion;
2. für 10-29 Klassen 2 Lektionen;
3. für 30-49 Klassen 3 Lektionen;
4. für 50-69 Klassen 4 Lektionen;
5. für 70-89 Klassen 5 Lektionen;
6. für 90 und mehr Klassen 6 Lektionen;
e. Beauftragte oder Beauftragter Berufswegbereitung (BWB): Sockel 1 Lektion, sofern die Schule im dualen Bereich tätig ist, sowie
1. 1 Lektion ab 500 Lernenden;
2. 2 Lektionen ab 1'000 Lernenden;
3. 3 Lektionen ab 1'500 Lernenden;
4. 4 Lektionen ab 2'000 Lernenden.
2. Bis und mit Schuljahr 2027/28 stehen den Berufsfachschulen für den pädagogischen ICT-Support (PICTS) folgende maximalen Vergütungen zur Verfügung
a. PICTS-Initialisierung: 1/12 Lektion pro Klasse für Vollzeitschulen bzw. 1/30 Lektion pro Klasse für duale Berufsfachschulen;
b. PICTS-Beratung: ¼ Lektion pro Klasse für Vollzeitschulen bzw. 1/10 Lektion pro Klasse für duale Berufsfachschulen;
c. PICTS-Multiplikatorin bzw. PICTS-Multiplikator: ¼ Lektion pro PICTS-Multiplikatorin oder PICTS-Multiplikator, wobei je 10 Lehrpersonen 1 PICTS-Multiplikatorin oder PICTS-Multiplikator eingesetzt wird.
3. Vergütungen in Franken können in Lektionen umgerechnet werden. Dabei gilt für 1 Jahreslektion der Gegenwert von CHF 5'900.-.