Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
681.11 CH-BL

§ 26a Verordnung für die Berufsbildung - Zweck

Ausbildung an den Berufsfachschulen - Schulpool
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§ 26a Verordnung für die Berufsbildung · Zweck

1. Der Schulpool dient der Ressourcierung von kantonalen und schuleigenen Spezialfunktionen und -aufgaben, die von Lehrpersonen im erweiterten Berufsauftrag erbracht werden oder von Dritten übernommen werden.

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