681.11
CH-BL
§ 26a Verordnung für die Berufsbildung - Zweck
Ausbildung an den Berufsfachschulen - Schulpool
§ 26a Verordnung für die Berufsbildung · Zweck
1. Der Schulpool dient der Ressourcierung von kantonalen und schuleigenen Spezialfunktionen und -aufgaben, die von Lehrpersonen im erweiterten Berufsauftrag erbracht werden oder von Dritten übernommen werden.