681.11
CH-BL
§ 10b Verordnung für die Berufsbildung - Beurteilung und Qualifikationsverfahren der betrieblichen Ausbildung der Wirtschaftsmittelschule
Ausbildung in Betrieben und Überbetrieblichen Kursen - Betriebliche Ausbildung der Wirtschaftsmittelschule
§ 10b Verordnung für die Berufsbildung · Beurteilung und Qualifikationsverfahren der betrieblichen Ausbildung der Wirtschaftsmittelschule
1. Begleitung, Beurteilung und Qualifikationsverfahren der betrieblichen Ausbildung der Wirtschaftsmittelschule richten sich nach der Verordnung über die schulische und betriebliche Abschlussprüfungen zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ und der Berufsmaturität an der Wirtschaftsmittelschule.