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681.11 CH-BL

§ 10 Verordnung für die Berufsbildung - Duale berufsvorbereitende Angebote

Ausbildung in Betrieben und Überbetrieblichen Kursen - Lehrvertrag
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§ 10 Verordnung für die Berufsbildung · Duale berufsvorbereitende Angebote

1. Für duale Angebote, die auf die berufliche Grundbildung vorbereiten, gelten die Bestimmungen zum Lehrvertrag sinngemäss.

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