665.1
CH-BL
§ 8 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Leistungsauftrag
Grundsätze und Aufgaben
§ 8 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Leistungsauftrag
1. Die Regierungen der Vertragskantone erteilen dem Swiss TPH 4-jährige Leistungsaufträge.
2. Der Leistungsauftrag legt insbesondere fest
a. die vom Swiss TPH zu erbringenden Leistungen sowie die Kriterien zur Zielerreichung;
b. den Betriebsbeitrag;
c. die jährlichen Beiträge;
d. die Modalitäten der Berichterstattung.
3. Er orientiert sich am Leistungsauftrag des Bundes, sofern ein solcher besteht.
4. Wird der Leistungsauftrag nicht rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Dauer von den Vertragskantonen erneuert, gilt er, mit den in Absatz 2 Buchstaben a und d genannten Inhalten bis zur Erneuerung des Leistungsauftrages weiter und die Amtsperiode des Kuratoriums wird entsprechend verlängert. Bezüglich Finanzierung gilt § 24 Absatz 3.
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Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut
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