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665.1 CH-BL

§ 7 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Eingeschränkte kommerzielle Betätigung des Swiss TPH

Grundsätze und Aufgaben
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§ 7 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Eingeschränkte kommerzielle Betätigung des Swiss TPH

1. Die durch Beiträge des Bundes und der Vertragskantone mitfinanzierten Tätigkeitsbereiche des Swiss TPH betreffend Lehre und Forschung sind in Übereinstimmung mit der einschlägigen Bundesgesetzgebung zu führen.

2. Die Dienstleistungsdepartemente des Swiss TPH müssen mindestens kostendeckend betrieben werden.

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