665.1
CH-BL
§ 4 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Wissenschaftsfreiheit
Grundsätze und Aufgaben
§ 4 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Wissenschaftsfreiheit
1. Das Swiss TPH achtet bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben auf die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung.
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Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut
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