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665.1 CH-BL

§ 4 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Wissenschaftsfreiheit

Grundsätze und Aufgaben
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§ 4 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Wissenschaftsfreiheit

1. Das Swiss TPH achtet bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben auf die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung.

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