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665.1 CH-BL

§ 31 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Eröffnungsbilanz

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 31 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Eröffnungsbilanz

1. Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrags wird eine von den Regierungen zu genehmigende Eröffnungsbilanz mit einem Anlagenverzeichnis für das Swiss TPH erstellt.

2. Für per 1. Januar 2017 bekannte Mängel an Vermögenswerten oder drohende Ansprüche gegen das Swiss TPH sind in der Eröffnungsbilanz des Swiss TPH entsprechende Rückstellungen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu bilden.

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