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665.1 CH-BL

§ 25 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Finanzkompetenz des Swiss TPH

Finanzierung, Rechnungswesen, Steuerfreiheit
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§ 25 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Finanzkompetenz des Swiss TPH

1. Das Kuratorium verfügt im Rahmen der Leistungsaufträge über das Budget des Swiss TPH.

2. Das Swiss TPH kann Verpflichtungen über die Dauer einer Leistungsauftragsperiode hinaus eingehen, sofern dafür keine Erhöhung des Betriebsbeitrags der Vertragskantone nötig ist.

3. Benötigt das Swiss TPH neben dem Betriebsbeitrag zusätzliche ausserordentliche Mittel, beantragt es den Regierungen der Vertragskantone ausserordentliche Beiträge gemäss den kantonalen Vorschriften. Eine Gewährung solcher ausserordentlicher Beiträge erfolgt paritätisch.

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