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665.1 CH-BL

§ 24 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Finanzierungsbeiträge der Vertragskantone

Finanzierung, Rechnungswesen, Steuerfreiheit
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§ 24 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Finanzierungsbeiträge der Vertragskantone

1. Zur Erfüllung des Leistungsauftrages legen die Regierungsräte der Vertragskantone auf der Basis der Vollkostenrechnung des Swiss TPH die Betriebsbeiträge zuhanden der Parlamente fest.

2. Die gemäss Absatz 1 festzulegenden Betriebsbeiträge werden zu je 50% von den Vertragskantonen finanziert.

3. Wird der Leistungsauftrag nicht rechtzeitig erneuert, entrichten die Vertragskantone den letzten jährlichen Betriebsbeitrag bis zum Abschluss der Verhandlungen jeweils für 1 weiteres Jahr.

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