665.1
CH-BL
§ 23 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Finanzierung
Finanzierung, Rechnungswesen, Steuerfreiheit
§ 23 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Finanzierung
1. Das Swiss TPH finanziert seine Aufwendungen durch
a. Betriebsbeiträge der Vertragskantone;
b. Beiträge der Universität Basel;
c. Beiträge des Bundes;
d. eigene ordentliche Betriebseinnahmen;
e. nationale, europäische und andere internationale Fördermittel;
f. Fonds, Schenkungen, Legate und weitere Drittmittel.
2. Dienstleistungen sind grundsätzlich mindestens kostendeckend und zu branchenüblichen Ansätzen zu erbringen.
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Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut
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