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665.1 CH-BL

§ 2 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Zweck des Swiss TPH

Grundsätze und Aufgaben
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§ 2 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Zweck des Swiss TPH

1. Das Swiss TPH ist eine lokal, national und international ausgerichtete Institution der wissenschaftlichen Forschung, Lehre und Dienstleistung im Bereich Medizin, insbesondere Tropenmedizin und Public Health.

2. Die Aufgabenbereiche werden im Statut des Swiss TPH geregelt.

3. Das Swiss TPH stellt seine Tätigkeit für in- und ausländische Bedürfnisse zur Verfügung, erfüllt seine Aufgaben im Dienst der Allgemeinheit und achtet auf die Würde des Menschen.

4. Das Swiss TPH kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Unternehmen gründen oder sich an Unternehmen beteiligen.

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