665.1
CH-BL
§ 18 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Parlamente der Vertragskantone
Zuständigkeit kantonaler Behörden
§ 18 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Parlamente der Vertragskantone
1. Die Parlamente der Vertragskantone haben die Oberaufsicht über das Swiss TPH. Ihnen obliegen insbesondere folgende Aufgaben
a. Genehmigung des Betriebsbeitrags;
b. Kenntnisnahme der Berichterstattung zur 4-jährigen Leistungsauftragsperiode.
2. Beschlüsse gemäss Absatz 1 Buchstabe a kommen nur zustande, wenn ihnen die Parlamente beider Vertragskantone zustimmen.
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Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut
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