§ 13 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Aufgaben des Kuratoriums
§ 13 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Aufgaben des Kuratoriums
1. Zu den Aufgaben des Kuratoriums gehören insbesondere
a. Verantwortung für die Umsetzung des Leistungsauftrags und die Einhaltung des Budgets;
b. Festlegung der strategischen Ausrichtung in Absprache mit der Institutsleitung;
c. Sicherstellung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung des Swiss TPH als beitragsberechtigte Forschungseinrichtung gemäss der einschlägigen Bundesgesetzgebung;
d. Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung zuhanden der Regierungen der Vertragskantone sowie der zuständigen Bundesbehörde;
e. Wahl des Geschäftsausschusses;
f. Wahl der Direktorin oder des Direktors;
g. Wahl der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Direktorin oder des Direktors;
h. Wahl der Verwaltungsdirektorin oder des Verwaltungsdirektors;
i. Wahl der Mitglieder der externen Evaluationskommission;
j. Erlass des Statuts sowie der Reglemente des Swiss TPH.