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665.1 CH-BL

§ 10 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts - Mitarbeitende des Swiss TPH

Organisation des Swiss TPH
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§ 10 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts · Mitarbeitende des Swiss TPH

1. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Rahmen der dem Swiss TPH zur Verfügung stehenden Mittel privatrechtlich angestellt.

2. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die vom Kuratorium verabschiedeten Anstellungsbedingungen und Personalreglemente.

3. Das Swiss TPH achtet auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es strebt insbesondere eine ausgewogene Vertretung von Frauen und Männern auf allen Hierarchiestufen an.

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