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Art. 9 Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) - Das Volkshochschul-Forum

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Art. 9 Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) · Das Volkshochschul-Forum

1. Der Stiftungsrat kann das Volkshochschul-Forum als sein beratendes Organ beiziehen.

2. Das Volkshochschul-Forum weist keine feste Mitgliederzahl auf. Der Stiftungsrat lädt dessen Teilnehmer und Teilnehmerinnen ad hoc ein und berücksichtigt bei seiner Auswahl die verschiedenen Regionen, in denen die Stiftung ihre Leistungen erbringt, und die verschiedenen Gruppen, die an der Tätigkeit der Stiftung interessiert sind.

3. Das Volkshochschul-Forum

a. dient der Beratung des Stiftungsrates in seinem Verantwortungsbereich, insbesondere bei strategischen Fragestellungen;

b. dient der Umsetzung neuer Ideen aus Wissenschaft und Praxis in die Tätigkeit der Stiftung;

c. formuliert neue Bedürfnisse der Zielgruppen der Stiftung.

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