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Art. 6 Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) - Die Geschäftsleitung

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Art. 6 Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) · Die Geschäftsleitung

1. Der Geschäftsführer beziehungsweise die Geschäftsführerin und die von ihm/ihr angestellten Leiter und Leiterinnen der einzelnen Angebotsbereiche bilden die Geschäftsleitung.

2. Der Geschäftsleitung obliegen die Aufgaben gemäss Organisationsreglement, das der Stiftungsrat erlässt und das Kompetenzdelegation enthält.

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