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Art. 5a Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) - Die Zusammensetzung

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Art. 5a Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) · Die Zusammensetzung

1. Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern;

2. Es wählen je

a. der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt zwei Mitglieder;

b. der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zwei Mitglieder;

c. die Universität Basel zwei Mitglieder.

d. Alternierend wählen der Regierungsrat des Kantons Basel Stadt und der Regierungsrat des Kantons Basel Land einen Präsidenten oder eine Präsidentin.

3. Der Geschäftsführer / die Geschäftsführerin nimmt an den Sitzungen des Stiftungsrates mit beratender Stimme teil.

4. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

5. Stiftungsratsmitglieder, die drei volle Amtsperioden absolviert haben, scheiden aus dem Stiftungsrat aus[1].

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