Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
664.155 VHSBBUPBÂLEVHSBBUP CH-BL

Art. 10 Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) - Arbeitsverhältnisse

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 10 Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) · Arbeitsverhältnisse

1. Der Stiftungsrat erlässt in einem Reglement unter dem Titel «Grundsätze zur Personalpolitik» die Anstellungsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung.

← Art. 9 Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) Name und Sitz der Stiftung Art. 11 Stiftungsstatut der Stiftung Volkshochschule und Senioren-Universität beider Basel (VHS BB) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →