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664.12 CH-BL

§ 8 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel - Mietmodell

Einmietung in Liegenschaften eines Vertragskantons
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§ 8 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel · Mietmodell

1. Die Vermietung von Liegenschaften im Eigentum eines Vertragskantons an die Universität orientiert sich an der Trennung von Grundausbau und Mietausbau. Der Grundausbau ist in der Verantwortung des vermietenden Vertragskantons. Der Mietausbau ist in der Verantwortung der Universität als Mieterin.

2. Der vermietende Vertragskanton und die Universität regeln in Rahmenmietverträgen für unterschiedliche Raumtypen die allgemeinen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Abgrenzung des Mietausbaus vom Grundausbau.

3. Die Rahmenmietverträge sind vor Abschluss dem Immobiliengremium zur Beurteilung vorzulegen.

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