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664.12 CH-BL

§ 5 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel - Umsetzungsplanung

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§ 5 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel · Umsetzungsplanung

1. Der Universitätsrat unterbreitet den Regierungen der Vertragskantone im Hinblick auf die Erneuerung des Leistungsauftrags die aktualisierte Umsetzungsplanung der Bauvorhaben auf Basis der gültigen Immobilienstrategie der Universität.

2. Bei vorgesehenen Neu- und Ersatzbauten mit einem Investitionsvolumen von mehr als CHF 3 Mio. sowie Neueinmietungen mit einem Volumen von über CHF 200’000.- pro Jahr gibt das Immobiliengremium unter Berücksichtigung der geltenden Umsetzungsplanung eine Empfehlung zum Investitionsmodell zuhanden der Universität ab.

3. Bei vorgesehenen Neu- und Ersatzbauten mit einem Investitionsvolumen von mehr als CHF 40 Mio. sowie Neueinmietungen mit einem Volumen von über CHF 1,4 Mio. pro Jahr und einer Mindestvertragsdauer von 10 Jahren entscheiden die Regierungen der Vertragskantone im frühen Planungsstadium auf der Grundlage einer Empfehlung des Immobiliengremiums über das Investitionsmodell.

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