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664.12 CH-BL

§ 24 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel - Überführung von Liegenschaften in das neue Mietmodell

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 24 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel · Überführung von Liegenschaften in das neue Mietmodell

1. Bestehende Mietverhältnisse zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Universität werden bis 31. Dezember 2023 in das neue Mietmodell überführt.

2. Die Überführung der Mietverhältnisse ist den Regierungen der Vertragskantone vorgängig zur Genehmigung vorzulegen.

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