664.12
CH-BL
§ 24 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel - Überführung von Liegenschaften in das neue Mietmodell
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 24 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel · Überführung von Liegenschaften in das neue Mietmodell
1. Bestehende Mietverhältnisse zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Universität werden bis 31. Dezember 2023 in das neue Mietmodell überführt.
2. Die Überführung der Mietverhältnisse ist den Regierungen der Vertragskantone vorgängig zur Genehmigung vorzulegen.