§ 18 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel - Projektorganisation und -planung
§ 18 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel · Projektorganisation und -planung
1. Die Bauherrschaft liegt bei der Universität.
2. Die Universität stellt sicher, dass ihre Standort- und Bauentscheide auf transparenten Planungsgrundlagen basieren und auf die strategische Planung der Universität abgestimmt sind.
3. Sie hat in den Planungsunterlagen insbesondere aufzuzeigen, welche Kostenfolgen die Investitionsausgaben haben und wie sich die Investitionen auf die Kosten des laufenden Betriebs der Universität auswirken.
4. Sie berücksichtigt bei der Standortevaluation geeignete Areale in beiden Vertragskantonen.
5. Sie setzt den Ausbaustandard von Neuinvestitionen so an, dass die Kosten der kapitalisierten Ansätze gemäss dem Kostenrechnungsmodell SHK und der Bemessungsrichtlinien des Bundes für Bausubventionen nicht überschritten werden.
6. Sie erstattet den Vertragskantonen regelmässig Bericht über den Projektfortschritt.