664.12
CH-BL
§ 15 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel - Finanzierung
Investitionen in Liegenschaften eines Vertragskantons
§ 15 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel · Finanzierung
1. Neu- und Umbauten zur anschliessenden Vermietung an die Universität werden in der Regel von dem Vertragskanton finanziert, der Gebäudeeigentümer ist bzw. wird. Den Mietausbau finanziert die Universität aus dem Ausbaufonds.
2. Die Bundessubventionen kommen vollumfänglich der Universität zugute. Die Umsetzung wird objektspezifisch zwischen dem vermietenden Vertragskanton und der Universität geregelt und dem Immobiliengremium vorgängig zur Beurteilung unterbreitet.