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664.12 CH-BL

§ 14 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel - Ausbaufonds

Grund- und Mietausbau in Liegenschaften eines Vertragskantons
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§ 14 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel · Ausbaufonds

1. Die Universität führt einen Ausbaufonds zur Finanzierung von Mietausbauten sowie deren Unterhalt und erforderlichen Rückbauten in Liegenschaften eines Vertragskantons.

2. Der Fonds wird gespiesen durch den Anteil Mietausbau an der SHK-Gesamtmiete.

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