Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
664.12 CH-BL

§ 13 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel - Mehrkosten infolge Schutzwürdigkeit von Liegenschaften, Altlasten oder verdeckten Mängeln

Grund- und Mietausbau in Liegenschaften eines Vertragskantons
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel · Mehrkosten infolge Schutzwürdigkeit von Liegenschaften, Altlasten oder verdeckten Mängeln

1. Verursacht die Schutzwürdigkeit von Liegenschaften zusätzliche Kosten, gehen diese zu Lasten des vermietenden Vertragskantons.

2. Treten an den unter diese Vereinbarung fallenden Liegenschaften im Eigentum eines Vertragskantons verdeckte Mängel oder Altlasten auf, gelangen die Gewährleistungsregelungen gemäss Universitätsvertrag zur Anwendung.

← § 12 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel Gegenstand und Geltungsbereich § 14 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →