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664.12 CH-BL

§ 11 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel - Grundausbau

Grund- und Mietausbau in Liegenschaften eines Vertragskantons
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§ 11 Vereinbarung über das Immobilienwesen der Universität Basel · Grundausbau

1. Der Grundausbau in Liegenschaften, die an die Universität vermietet werden, berücksichtigt die Nutzungsbedürfnisse der Universität.

2. Der Vertragskanton hat die an die Universität vermieteten Liegenschaften werterhaltend und der Nutzung entsprechend angemessen zu unterhalten.

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