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664.1 CH-BL

§ 8 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Akademische Grade und Titel

Allgemeine Bestimmungen
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§ 8 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Akademische Grade und Titel

1. Die Universität verleiht akademische Grade und Titel.

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