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664.1 CH-BL

§ 42 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Ausserkraftsetzung bisheriger Bestimmungen

Schluss- und Übergangsbestimmungen
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§ 42 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Ausserkraftsetzung bisheriger Bestimmungen

1. Dieser Vertrag ersetzt den bisherigen Vertrag vom 30. März 1994 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität Basel (Universitätsvertrag) sowie den Vertrag vom 25./23. September 2003 über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität genutzten Liegenschaften (Immobilienvertrag).

2. Aufgehoben wird zudem § 16 Absatz 2 des Vertrages vom 16. Februar 1998 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über das Universitätskinderspital beider Basel (Kinderspitalvertrag).

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