664.1
CH-BL
§ 37 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Steuerfreiheit
Finanzierung, Rechnungswesen, Steuerfreiheit
§ 37 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Steuerfreiheit
1. Die Universität ist in den Vertragskantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit.