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664.1 CH-BL

§ 37 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Steuerfreiheit

Finanzierung, Rechnungswesen, Steuerfreiheit
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§ 37 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Steuerfreiheit

1. Die Universität ist in den Vertragskantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit.

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