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664.1 CH-BL

§ 35 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Rechnungswesen

Finanzierung, Rechnungswesen, Steuerfreiheit
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§ 35 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Rechnungswesen

1. Die Universität wendet einen allgemein anerkannten Rechnungslegungsstandard an, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Dabei beachtet sie die einschlägigen Regeln der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK).

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