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664.1 CH-BL

§ 3 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Wissenschaftsfreiheit

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Wissenschaftsfreiheit

1. Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.

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