664.1
CH-BL
§ 3 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Wissenschaftsfreiheit
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Wissenschaftsfreiheit
1. Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.