664.1
CH-BL
§ 29 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Revisionsstelle
Organe der Universität und ihre Aufgaben
§ 29 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Revisionsstelle
1. Die Revisionsstelle prüft das Rechnungswesen der Universität, erstattet dem Universitätsrat Bericht und stellt Antrag auf Genehmigung oder Rückweisung des Jahresabschlusses.
2. Sie prüft im Weiteren
a. die Ordnungsmässigkeit und Richtigkeit der Informationen, die von der Universität über ihre Tätigkeit erarbeitet werden;
b. das richtige und zweckmässige Funktionieren der Planungs-, Kontroll-, Steuerungs- und Berichtssysteme der Universität.