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664.1 CH-BL

§ 26 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Rektorat

Organe der Universität und ihre Aufgaben
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§ 26 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Rektorat

1. Das Rektorat führt die gesamtuniversitären Geschäfte.

2. Es repräsentiert die Universität nach aussen und vertritt sie in den schweizerischen sowie in den internationalen akademischen Hochschulgremien.

3. Das Rektorat nimmt Stellung zu allen Anträgen inneruniversitärer Gremien an den Universitätsrat.

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