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664.1 CH-BL

§ 23 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Organe

Organe der Universität und ihre Aufgaben
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§ 23 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Organe

1. Obligatorische Organe der Universität sind

a. der Universitätsrat;

b. das Rektorat;

c. die Regenz;

d. die Fakultäten;

e. die Revisionsstelle.

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