664.1
CH-BL
§ 17 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Soziale und kulturelle Einrichtungen
Angehörige der Universität
§ 17 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Soziale und kulturelle Einrichtungen
1. Die Universität kann für ihre Angehörigen soziale und kulturelle Einrichtungen führen oder unterstützen.