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664.1 CH-BL

§ 17 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Soziale und kulturelle Einrichtungen

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§ 17 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Soziale und kulturelle Einrichtungen

1. Die Universität kann für ihre Angehörigen soziale und kulturelle Einrichtungen führen oder unterstützen.

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