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664.1 CH-BL

§ 11 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel - Archivierung

Allgemeine Bestimmungen
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§ 11 Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel · Archivierung

1. Die Universität sorgt für die Archivierung ihrer Dokumente unter Berücksichtigung der Archivgesetzgebungen der Vertragskantone.

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