Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
662.5 CH-BL

§ 9 Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 9 Fachhochschuldekret · Inkrafttreten

1. Das Dekret tritt rückwirkend auf den 1. Februar 2004 in Kraft.

← § 8 Fachhochschuldekret Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) - Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →