662.5
CH-BL
§ 8 Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) - Änderung des Beschäftigungsgrades im Zusammenhang mit dem Besitzstand
Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
§ 8 Fachhochschuldekret · Änderung des Beschäftigungsgrades im Zusammenhang mit dem Besitzstand
1. Eine Erhöhung des Beschäftigungsgrades bei einer Besitzstandsgarantie des Lohnes führt zu keiner entsprechenden Erhöhung des Besitzstandsbetrages.
2. Eine Herabsetzung des Beschäftigungsgrades bei einer Besitzstandsgarantie führt zu einer anteilsmässigen Reduzierung des Besitzstandsbetrages. Eine Wiedererhöhung des Beschäftigungsgrades führt zu einer entsprechenden Erhöhung des Besitzstandsbetrages, jedoch höchstens bis zum Betrag, der zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Dekrets massgebend war.