662.5
CH-BL
§ 7 Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) - Aufholerinnen und Aufholer
Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
§ 7 Fachhochschuldekret · Aufholerinnen und Aufholer
1. Sofern der bisherige Jahreslohn unter demjenigen gemäss neuer Lohntabelle (Anhang I) liegt, erfolgt die Anpassung in einem Schritt unmittelbar mit Inkraftsetzung dieses Dekrets.