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662.5 CH-BL

§ 7 Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) - Aufholerinnen und Aufholer

Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
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§ 7 Fachhochschuldekret · Aufholerinnen und Aufholer

1. Sofern der bisherige Jahreslohn unter demjenigen gemäss neuer Lohntabelle (Anhang I) liegt, erfolgt die Anpassung in einem Schritt unmittelbar mit Inkraftsetzung dieses Dekrets.

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