662.5
CH-BL
§ 6 Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) - Wahrung des Besitzstandes
Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
§ 6 Fachhochschuldekret · Wahrung des Besitzstandes
1. Der Besitzstand bezüglich Lohnklasse und Erfahrungsstufe wird für alle Mitarbeitenden, welche gemäss neuer Regelung einen tieferen Lohn erhalten, gewahrt.
2. Vorbehalten bleibt die richtige Einreihung und Berechnung der Erfahrungsstufe nach den bisherigen rechtlichen Grundlagen.