662.5
CH-BL
§ 5 Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) - Mitteilung an die Mitarbeitenden
Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
§ 5 Fachhochschuldekret · Mitteilung an die Mitarbeitenden
1. Die infolge Überführung festgelegte Lohneinreihung wird den Mitarbeitenden mit der Lohnabrechnung jenes Monats eröffnet, welcher auf die Verabschiedung dieses Dekrets durch den Landrat folgt.