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662.5 CH-BL

§ 5 Dekret über die Arbeitsverhältnisse der Fachhochschulen (Fachhochschuldekret) - Mitteilung an die Mitarbeitenden

Verfahren für die Überführung vom bestehenden in den neuen Lohn
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§ 5 Fachhochschuldekret · Mitteilung an die Mitarbeitenden

1. Die infolge Überführung festgelegte Lohneinreihung wird den Mitarbeitenden mit der Lohnabrechnung jenes Monats eröffnet, welcher auf die Verabschiedung dieses Dekrets durch den Landrat folgt.

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