660.1
CH-BL
Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) - Beitritt
Schlussbestimmungen
Art. 15 Hochschulkonkordat · Beitritt
1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt.