Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
660.1 CH-BL

Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) - Beitritt

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (17 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 15 Hochschulkonkordat · Beitritt

1. Der Beitritt zu dieser Vereinbarung wird dem Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren gegenüber erklärt.

← Art. 14 Hochschulkonkordat Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Hochschulkonkordat) - Zweck Art. 16 Hochschulkonkordat →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →