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649.912 CH-BL

§ 8 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy

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§ 8 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy

1. Für Schülerinnen und Schüler, die gemäss dieser Vereinbarung in den bilingualen Bildungsgang aufgenommen werden, gelten die Rechte und Pflichten, wie sie in den Bildungsgesetzgebungen des jeweiligen Kantons, in dem der Schulort gelegen ist, vorgesehen sind.

2. Die Beurteilung und Beförderung der Schülerinnen- und Schüler richtet sich nach den Regelungen der Ausführungsbestimmungen.

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