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649.912 CH-BL

§ 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy

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§ 5 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy

1. Der bilinguale Bildungsgang dauert 4 Jahre.

2. Er beginnt mit dem 9. Schuljahr (HarmoS 11.) und erstreckt sich danach auf 3 Gymnasialjahre.

3. Schulort des 1. und 2. Schuljahres des bilingualen Bildungsgangs ist das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen. Schulort des 3. und 4. Schuljahres ist das Lycée cantonal in Porrentruy.

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