649.912
CH-BL
§ 4 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy
§ 4 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy
1. Zulassungsberechtigte Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen der verfügbaren Plätze aufgenommen.
2. Für die Bildung eines bilingualen Bildungsgangs bedarf es mindestens 10 Anmeldungen. Schülerinnen und Schüler des bilingualen Bildungsgangs können in Regelklassen integriert werden, sofern die Unterrichtsziele erreicht werden können.
3. Die Klassengrösse beträgt maximal 20 Schülerinnen und Schüler, zuzüglich allfälliger Repetentinnen und Repetenten.
4. Bei weniger als 10 Anmeldungen können die zuständigen Departemente in gegenseitiger Absprache die Bedingungen des Absatzes 2 aussetzen.
5. Grundsätzlich muss bei der Klassenbildung die Anzahl deutsch- und französischsprachiger Schülerinnen und Schüler gleich sein.
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Kanton Basel-Landschaft 649.912
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