§ 3 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy
§ 3 Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Jura über den gemeinsamen gymnasialen bilingualen Bildungsgang am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen und am Lycée cantonal in Porrentruy
1. Der bilinguale Bildungsgang steht prioritär Schülerinnen und Schülern der beiden Kantone Jura und Basel-Landschaft sowie des Bezirks Thierstein (SO) offen, die das 8. (HarmoS 10.) Schuljahr beendet haben.
2. Zugelassen sind Schülerinnen und Schüler der jurassischen Option 1 und 2 sowie der progymnasialen Abteilung des Kantons Basel-Landschaft.
3. Die Aufnahme in den bilingualen Bildungsgang erfolgt auf der Basis der im 1. Zeugnis des 8. (HarmoS 10.) Schuljahres erreichten Noten sowie eines Aufnahmegesprächs in der Zweitsprache.
4. Die zusätzlichen Aufnahmebedingungen sind in den Ausführungsbestimmungen zu dieser Vereinbarung geregelt.
5. Schülerinnen und Schüler aus den Mitgliedkantonen des Regionalen Schulabkommens über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA 2009) vom 19. August 2008 können in den bilingualen Bildungsgang aufgenommen werden. Die Modalitäten dazu sind in dieser Vereinbarung und in den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen geregelt.